Drei von vier Websites sind betroffen
Google-Font, YouTube-Videos, Google-Analytic usw. sind praktische Tools um Websites bunter und interessanter zu gestalten. Aber können auch gefährlich werden.
Kleines Urteil, große Wirkung – und keiner hat davon gewusst!
Fast 75% der deutschen Websites könnten auf Schadenersatz verklagt werden. Am 20.01.2022 gab das Landegericht München einem Kläger recht, der auf Schadenersatz geklagt hatte. Grund durch das Einbinden von Google-Fonts.
Das Einbinden von Google-Fonts, auch YouTube-Videos oder anderen externen Tools ist bei vielen Websiteerstellern gängige Praxis. Das Problem dabei ist, dass das korrekte einbinden externer Dienste scheinbar vielen Webdesignern zu aufwändig oder die richtige technische Umsetzung nicht bekannt ist. Dies bietet aber seit in Kraft treten der DSGVO und spätestens seit dem Urteil des LG München jedem Websitebesucher, der einen solchen Verstoß auf einer Website feststellt, die Möglichkeit einer Schadenersatzklage. Das fatale für den Betreiber der betroffenen Website ist zu einem, dass viele Websitebetreiber nicht bewusst ist, dass ihre Website davon betroffen ist. Zum Anderen jeder Websitebesucher könnte hier Klage einreichen.
Deshalb sollte man als Websitebetreiber jetzt seinen Webauftritt prüfen oder prüfen lassen um einem drohenden Ärger vorzubeugen.